
Annahme von Beton, Bauschutt und Bodenaushub
Seit dem 01. April 2025 benötigen wir für die Annahme von Bauschutt eine Analytik ab 50 Tonnen und für Beton und Bodenaushub ab 250 Tonnen.
Außerdem ist eine TOC- sowie Glühverlustanalyse zwingend erforderlich.